BERECHTIGUNG ZUR NUTZUNG DER STRASSE MIT E-VIGNETTE

Das Mautsystem mit dem Kauf einer E-Vignette umfasst Motorräder, Pkw und deren Anhänger sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Wohnmobile und Busse sowie deren Anhänger.

ES IST WICHTIG, DIE E-VIGNETTE ZU WISSEN

  • Die Straßenbenutzungsberechtigung muss immer vor der Einfahrt in das Mautgebiet bezahlt werden; gekaufte E-Vignetten bedeuten keine rückwirkende Berechtigung zur Straßenbenutzung. Beim Kauf innerhalb der Gültigkeitsdauer gilt immer das Kaufdatum als Gültigkeitsbeginn.
  • Wenn Sie mehr als eine E-Vignette auf einmal kaufen, geben Sie die Fahr(nutzungs)daten immer genau an.
  • Um eine unbefugte Benutzung der Straße zu vermeiden, überprüfen Sie beim Kauf immer die folgenden Informationen auf dem Inspektionsblatt: Kennzeichen, Ländercode, Fahrzeugkategorie und Ablaufdatum.
  • Beim elektronischen Kauf einer Straßenbenutzungsberechtigung gilt eine Bestätigungsnachricht als Kaufnachweis.

Ab dem 1. Januar 2017 werden Änderungen in Bezug auf das schnelle Zahlungsnetzwerk und die gebührenfreien Aktien eingeführt. Bitte lesen Sie daher die folgenden Informationen im Detail.

ANTEILE OHNE GEBÜHR

Gemäß der Mautordnung werden folgende Abschnitte nicht mautpflichtig:

  • Die folgenden Abschnitte der Schnellstraße M0:
    • Der Abschnitt zwischen der Hauptstraße Nr. 1 und der Autobahn M5,
    • Der Abschnitt zwischen der Schnellstraße M4 (Schnellstraßenzeichen 4) und der Autobahn M3,
    • Megyeri-Brücke (Abschnitt zwischen Hauptstraße 2 und Hauptstraße 11).
  • Autobahn M31,
  • Der Abschnitt der südwestlichen Pécs-Schleife der Autobahn M60 zwischen der Straße Nr. 58 und Straße Nr. 5826,
  • Autobahn M8,
  • Autobahn M9 auf dem Abschnitt zwischen der Hauptstraße 6 und der Hauptstraße 51,
  • Schnellstraße M9 (markierte Hauptstraße Nr. 61) Umgehungsstraße Kaposvár,
  • Schnellstraße M4 (Hauptstraßenschild 4) auf dem Abschnitt zwischen Vecsés und der Straße, die zum internationalen Flughafen Budapest Liszt Ferenc führt.

Weitere Informationen unter:  www.toll-charge.hu. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter +36 (36) 587-500.

PREISLISTE DER E-VIGNETTE

  E-  VIGNETTE NACH  FAHRZEUGKATEGORIE     CODE IM FELD „J“ DER VERKEHRSERLAUBNISZEITRAUM
ZUSTAND   WÖCHENTLICH  (10  TAGE)  MONATLICH              JÄHRLICH   Staatliche              Grafschaft
  D1ML1e, L2e und L6e; L3e; L4e; L5e und L7e 1 470 HUF   
D1M12.975 HUF4.780 HUF42.980 HUF5.000 Ft
D2M1, N15.950 Ft9.560 HUF42.980 HUF10.000 Ft
INO1, O22.975 HUF4.780 HUF42.980 HUF5.000 Ft
B2M2, M313.385 HUF21.975 HUF199.975 HUF20.000 Ft

Die Preisliste der E-Vignette ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Die Gebühr ist in jedem Fall der Bruttobetrag, der die Mehrwertsteuer enthält.

Monatliche und jährliche nationale E-Vignetten und jährliche regionale E-Vignetten für Motorräder können zu Preisen erworben werden, die für die Kategorie D1 gelten.

FAHRZEUGKATEGORIEN

Die Fahrzeugklasse eines Kraftfahrzeugs bestimmt sich immer nach der amtlichen Bezeichnung, die auf der Straßenverkehrszulassung des Fahrzeugs erscheint (zulässiges Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs und Anzahl der zugelassenen Mitfahrer).

Die Sitzplatzkapazität des Fahrzeugs ist anhand des amtlichen Eintrags in der Straßenverkehrszulassung (  S.1. – Fahrzeugnummer, einschließlich des Fahrersitzes  ) und nicht anhand der Anzahl der im Fahrzeuginnenraum sichtbaren Sitzplätze zu ermitteln.

Fahrzeugklasse D1:  Krafträder und Personenkraftwagen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, für den Transport von bis zu 7 Fahrzeugen einschließlich des Fahrers des Personenkraftwagens, mit Anhänger;

Fahrzeugklasse D2:  alle Personenkraftwagen, die nicht in die Kategorie D1 fallen (die beispielsweise für die Beförderung von mehr als 7 Personen geeignet sind) und Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie Wohnmobile;

Fahrzeugklasse B2:  Omnibusse – Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 festen Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz;

GÜLTIGKEITSZEITRAUM DER E-VIGNETTE

Wöchentliche Autorisierung:  gültig ab dem vom Kunden angegebenen ersten Tag und den folgenden 9 aufeinanderfolgenden Tagen, insgesamt 10 Kalendertage bis Mitternacht des zehnten Tages.

Monatliche Autorisierung:  gültig ab dem vom Kunden angegebenen Starttag bis Mitternacht des nummerngleichen Tages des Folgemonats. Fehlt ein solcher Tag im Ablaufmonat, gilt er bis 24. Stunde des letzten Tages des Monats.

Nationale Jahresgenehmigung:  gültig vom ersten Tag des betreffenden Jahres bis zum 31. Januar um Mitternacht des Folgejahres (insgesamt 13 Monate, wenn der Kauf am 1. Januar des betreffenden Jahres getätigt wird). Die Jahresvignette berechtigt zur Straßenbenutzung innerhalb einer Gültigkeitsdauer ab Kaufdatum. Jährliche regionale Genehmigung:  Art der jährlichen E-Vignette auf der Grundlage des Gebiets – regionale Vignette

  • Es ist für Fahrzeuge der Kategorien D1M, D1, D2, U und B2 verfügbar und es ist möglich, das schnelle Zahlungsnetzwerk innerhalb des Landkreises zu nutzen.

Es ist möglich, pro Fahrzeug mehrere regionale E-Vignetten zu kaufen. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Vollmacht entspricht der Laufzeit der jährlichen Nutzungsberechtigung. Der Geltungsbereich geht über die Grenzen des jeweiligen Landkreises hinaus bis zum ersten Verkehrsknotenpunkt nach der Kreisgrenze. Ausführliche Informationen über die räumliche Gültigkeit regionaler Vignetten nach Verkehrsknotennummern und Straßenroutennummern können Sie unter dem Menüpunkt „Straßennetz“ auf der Website  www.toll-charge.hu einsehen.

Für folgende Landkreise (die über ein mautpflichtiges Straßennetz verfügen) können Kreis-Jahresvignetten erworben werden:

Bács-Kiskun, Baranya, Borsod-Abaúj-Zemplén, Csongrád, Fejér, Győr-Moson-Sopron, Hajdú-Bihar,

UNBERECHTIGTE NUTZUNG DER STRASSE

Das Befahren eines mautpflichtigen Abschnitts mit einer E-Vignette ohne Straßenbenutzungsberechtigung gilt als unerlaubte Straßenbenutzung, die eine Bußgeldpflicht für jede der bisher geregelten Fahrzeugkategorien nach sich zieht.

  • wenn die Straßenbenutzungsberechtigung für die falsche Kategorie erworben wurde; B. der Bus einen zusätzlichen Anhänger zieht und die Berechtigung nur für die Kategorie B2 (statt B2 + U) erworben wurde, oder stattdessen eine Wochen- oder Monatsberechtigung für die Kategorie D1 für einen Personenkraftwagen für 8 oder mehr Personen erworben wurde der Kategorie D2;
    • wenn das Kennzeichen und/oder der Ländercode auf dem Kontrollblatt oder in der Bestätigungsnachricht nicht mit dem tatsächlichen Kennzeichen und/oder dem Ländercode des Fahrzeugs übereinstimmen;
    • wenn Sie eine Jahresgenehmigung für das angegebene County besitzen, diese aber nicht zwischen den in der Genehmigung genannten Verkehrsknoten benutzen, benutzen Sie somit das mautpflichtige Straßennetz eines anderen Countys.

Bußgeldbetrag

D1, D2, uB2ZAHLUNGSFRIST  _
14.875 HUF66.925 HUFinnerhalb von 30 Tagen
59.500 Ft267.700 HUFnach 30 Tagen

Wenn es um die Zahlung des Bußgeldes geht, sehen Sie auf der Website www.toll-charge.hu unter dem Menüpunkt „Informationen und Kauf der E-Vignette/  Zuschlagsgebühr“ nach  oder besuchen Sie persönlich eines unserer Kundendienstbüros.

ARBEITSZEITEN DES KUNDENBÜROS

  SIEDLUNG  PLATZAUTOCESTA  _  KMAUTOBAHNSEITE  *  ARBEITSZEITEN  _ Mo.-Di.,  Mittwoch Sa.-So. Do.-Fr.
Budapest (Süd-Budapest)Üllői út 663.10-1810-18
BudapestRastplatz (Rastplatz Szilas)M312Rechts0-240-240-24
BudaörsErholungsort (Garibaldi u. 1.)M1/M79Rechts7-197-198-16
MiskolcPesi Straße 88-96 (neben Centra Sever)8-1610-18
DebrecenKassai Di 27.8-1610-18
SzolnokAbonyi út (neben Tesco)8-1610-18
GyöngyösAtkari út 2.8-1610-18
NyíregyházaDebreceni út 256.8-1610-18
BékéscsabaBerényi út 93.8-1610-18
SzegedBudapesti út 2.8-1610-18
PécsMohácsi út 16.8-1610-18
LajosmizLandungM567Rechts8-1610-18
DunaújvárosVenyimi út 8.C8-1610-18
SzékesfehérvárLandungM759Rechts8-1610-18
LébenyStraßenbauM1142links8-1610-18
VeszpremBudapest út 89.8-1610-18
SzombathelyKörmendi-Straße 100.8-1610-18
EszteregnyeStraßenbauM7219Rechts8-1610-18
Arbeitszeiten  der  offiziellen  Verkaufsstellen  der  NTPS-  Organisation
HegyeshalomGrenzübergangsstelleM1in die Richtung0-240-240-24
RajkaGrenzübergangsstelleM15in die Richtung0-240-240-24

*rechte Seite: aus Richtung Budapest, linke Seite: aus Richtung Budapest

Wir behalten uns Änderungen vor. Informationen über die Arbeitszeiten des Kundenbüros sowie andere Änderungen finden Sie auf der Website  www.toll-charge.hu  oder über unseren telefonischen Kundendienst.

UNGARISCHER
LEITFADEN FÜR DIE NUTZUNG DER E-VIGNETTE