Die Höhe der Mautgebühren in Spanien

Die Höhe der Gebühr in Spanien hängt von der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie ab. Mautstationen werden von mehreren Dutzend Unternehmen betrieben, aber die durchschnittliche Autogebühr beträgt etwa    7 euro  pro 100 km. Eine umfassende Gebührenübersicht    und einen Gebührenrechner finden Sie    auf    Autopistas.com   .

Fahrzeugklassen in Spanien

In Spanien werden Fahrzeuge in leichte Fahrzeuge (Ligeros), schwere Fahrzeuge 1 und 2 (Pesados ​​​​1 und 2) unterteilt. Wir stellen nur eine allgemeine Einteilung dar, Fahrzeugkategorien können je nach Betreiber abweichen.

  • Ligeros Pkw Ligeros
    Leichtfahrzeuge
    Motorräder
    Pkw, Pkw mit Anhänger
    Vans und Kleinbusse mit 2 Achsen und 4 Rädern
  • Schwere Fahrzeuge 1| Pesados ​​​​1
    LKW und 2 Achsen mit Anhänger
    Fahrzeuge mit 3 Achsen
  • Schwere Fahrzeuge 2 | Pesados ​​​​2
    Trucks mit oder ohne Anhänger mit 4 Achsen oder mehr
AutobahnabschnittMotorräderAutosLastwagen (Schwer 1)
Barcelona – Wendrell (68 km)55,8 €11,59 €20,46 €
Bilbao – Saragossa (305 km)33,75 €33,75 €61,35 €
Leon – Ostrog (51 km)5,25 €5,25 €7,10 €

Mautgebühren in Spanien

In Spanien haben die meisten bezahlten Bereiche ein geschlossenes System. Das bedeutet, dass Sie bei der Einfahrt auf die Autobahn Ihr Ticket am Drehkreuz abholen und an der Ausfahrt oder am Ende des mautpflichtigen Abschnitts bezahlen.

Zahlung mit Bargeld oder Karte

Die Mautgebühren können an den Mautstationen bar oder per Kreditkarte bezahlt werden. Gängige Zahlungskarten wie MasterCard, Visa, Dinners und viele mehr werden akzeptiert. Zur Barabrechnung werden Banknoten bis zu einem Höchstwert von 50 Euro und alle Münzen außer 1 und 2 Cent akzeptiert.

Elektronische Gebühren über Via-T

Via-T    ist ein elektronisches Fahrgelderfassungssystem. An der Windschutzscheibe des Autos muss ein Gerät angebracht werden, das jede Durchfahrt durch das Tor aufzeichnet. Via-T-  Fahrer müssen nicht anhalten, das Gerät wird automatisch ausgelesen und der benötigte Betrag einmal im Monat abgebucht. Bis zu 50 % Rabatt auf ausgewählte Rubriken.

Bip&Drive

Eine elegante Lösung ist die Verwendung von Via-T über die    Bip&Drive –  Funktion. Bip&Drive erhebt die Maut automatisch in Spanien, Portugal und Frankreich.

Der Service bietet Parkplätze in mehr als 100 Parkhäusern in ganz Spanien, darunter auch in einigen Wohngebieten. Sie können aus mehreren wiederkehrenden Abrechnungsangeboten wählen, die Gerätemiete, Verwaltung und Kontoführung umfassen. Motorradfahrer können bei Bip&Drive ein Armband mieten, das das elektronische Fahrkartengerät im Fahrzeug in jeder Hinsicht ersetzt.

Kostenpflichtige Websites in Spanien

Die in Spanien genannte Autobahn ist in Autovia und Autopista unterteilt. Als Autopista (AP) gekennzeichnete Straßen sind meist mautpflichtig, Autovia (A) sind kostenlos. Die Straßen rund um Madrid sind als Radial (R) und Freeway (M) gekennzeichnet. Als radial gekennzeichnete Straßen sind Mautstraßen, Autobahnen sind in der Regel kostenlos.

Mautabschnitte auf Autobahnen in Spanien

  • AP-1 Burgos – Armignon
  • AP-2 Alfaharin – Barcelona
  • AP-4 Zwei Schwestern – Cádiz
  • AP-6 Collado Villalba – Adanero
  • AP-7 Frankreich A9 – Barcelona – Valencia – Guadiaro
  • AP-8 Frankreich A63 – Trapagalal
  • AP-9 Ferrol-Santiago de Compostela – Portugal A3
  • AP-15 Tudela – Pamplona – Irurzun
  • AP-36 Okana – La Roda
  • AP-41 Madrid–Toledo
  • AP-46 Pedrizas Peak – Málaga
  • AP-51 Villacastin-Avila
  • AP-53 Santiago de Compostela – Ourense
  • AP-61 San Rafael – Segovia
  • AP-66 Кампоманес – Die Jungfrau des Weges
  • AP-68 Bilbao – Saragossa
  • AP-71 Leon – Astorga
  • AG-55 A Coruña – Carballo
  • AG-57 Griffe – Bayonne
  • C-16 Sant Cugat – Manresa (E9)
  • C-32 Castelldafels–Al Bandrel
  • C-32 Mongat – Palafolsch
  • C-33 Barcelona – Monmelo
  • M-12 Barcelona – Monmelo
  • R-2 Madrid / M-50 – Guadalajara
  • R-3 Madrid / W-40 – Arganda
  • R-4 Madrid / M-50 – Okana
  • R-5 Madrid / M-40 – Navalcarnero

Karte der Autobahnen und Mautstraßen in Spanien

Eine indikative Karte der spanischen Autobahnmaut ist auf der    Via-T-Website verfügbar,    und ihre Liste der Preislisten auf    Autopistas ist Tarifas   .

Abschnitte durch eine besondere Gebühr bezahlt

Zusätzlich zu den Mautgebühren gibt es Mautgebühren für Tunnel auf bestimmten Straßen und Autobahnen in Spanien. Kostenpflichtige Tunnel, zum Beispiel:    Tunnel del Cadi    und    Tunnels de Valvidrera   . Der Valvidrera-Tunnel hat einen doppelten Fahrpreis, Sie zahlen extra, um während der Stoßzeiten zu fahren, also morgens von 7:30 bis 10:30 Uhr und nachmittags von 17:00 bis 21:00 Uhr.

TunnelMotorräderAutosLastwagen
Cadi-Tunnel10,19 €12,64 €27,60 €
Tunnel de Valvidreraa
im Gipfel
3,54 €4,55 €7,15 €
Tunnels de Valvidreraa außer Stoßzeiten3,15 €4,04 €6,36 €

Geschwindigkeitsbegrenzung in Spanien

  • Stadt: 50 km/h
  • Außerhalb der Stadt: 90 km/h
  • Auf der Motorradstrecke: 100 km/h
  • Am Oberkörper: 120 km/h

Bußgelder für unbezahlte Fahrten

Die Polizei kann für unbezahlte Fahrten vor Ort ein Bußgeld bis zur Höhe von 300 € erheben

Bußgelder für zu schnelles Fahren in Spanien

Während in vielen anderen europäischen Ländern die Höchstgeschwindigkeit reduziert wurde, ist dieser Trend in Spanien trotz eines Rückgangs der Unfälle gescheitert. Bisher darf man auf Autobahnen 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h, in Städten 50 km/h fahren.

Wenn Sie ein Bußgeld von einem automatischen Radar in Ihrem Briefkasten erhalten, können Sie den Betrag Ihrer Zahlung mit einer beschleunigten Zahlung halbieren. Aber Vorsicht, Sie verzichten damit auf Ihr Recht, dagegen Einspruch einzulegen. Auf Straßen und Autobahnen gibt es oft eine sogenannte Zivilwache, also einen öffentlichen Schutz, der an dunkelgrünen Autos zu erkennen ist. Aber die örtlichen Polizisten sind nachsichtig und hilfsbereit, wenn Sie Rat brauchen.

Radarwarner sind in Spanien verboten. Fahren Sie vorsichtig, besonders auf Autobahnen in der Nähe von Städten und auf den Kanarischen Inseln, wo viel gemessen wird.

Beschleunigung in der Stadt

  • 1-20 km/h: 50 €
  • 21-30 km/h: 150 € und 2 Punkte
  • 31-40 km/h: 200 € und 4 Punkte
  • 41-50 km/h: 250 €, 6 Punkte und Führerscheinentzug für 1-3 Monate
  • 51-60 km/h: 300 €, 6 Punkte und Führerscheinentzug für 1-3 Monate
  • über 60 km/h: 6-12 Monatsstrafen können verhängt werden, berechnet nach dem Gehalt. Der Abschluss kann auch für 3-6 Monate, 12 Punkte, erbracht werden

Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb der Stadt

  • 1-30 km/h: 50 €
  • 31-50 km/h: 150€ und 2 Punkte
  • 51-60 km/h: 200 € und 4 Punkte
  • 61-70 km/h: 250 €, 6 Punkte und Führerscheinentzug für 1-3 Monate
  • 71-80 km/h: 300 €, 6 Punkte und Führerscheinentzug für 1-3 Monate
  • über 80 km/h: 6-12 Monatsstrafen können verhängt werden, berechnet nach dem Gehalt. Der Abschluss kann auch für 3-6 Monate, 12 Punkte, erbracht werden

Bußgelder in Spanien

Seit 2006 gibt es in Spanien ein Punktesystem zur Bewertung von Verkehrsverstößen. Der Fahrer hat 12 Punkte auf seinem Konto, den sogenannten „punto“, von dem bei Vergehen, wie bei uns, Punkte abgezogen werden. Ein Fahranfänger oder Fahrer, der einen Führerschein nach Entzug zurückgibt, startet mit 8 Punkten.

Verstöße werden meistens mit 2, 3, 4 oder 6 Punkten bewertet. Im Allgemeinen können Sie nicht mehr als 8 Punkte pro Tag verlieren. Bei sehr schweren Vergehen, wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit einem hohen Alkoholgehalt im Blut, können Sie alle Punkte nur dann verlieren, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50 % überschreiten.

Wer gut unterwegs ist, bekommt seine Brille zurück. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ihrem letzten Verstoß (oder drei Jahren bei einem sehr schweren Verstoß) keine weiteren Punkte verlieren, sind Sie wieder bei Ihren ursprünglichen 12 Punkten.

Wenn Ihnen die Punkte ausgehen, wird Ihnen der Führerschein entzogen und Sie dürfen kein Fahrzeug fahren. Nach 6 Monaten können Sie Kurse und Prüfungen absolvieren und einen neuen Führerschein beantragen.
Wenn Sie mit 0 Punkten auf Ihrem Konto ein Auto fahren, begehen Sie eine Straftat und Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten.

Seit März dieses Jahres gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz, das einige Strafen für Verkehrsverstöße verschärft hat.

  • Fahren ohne Scheinwerfer bei schlechter Sicht – 200 € und 3 Punkte
  • Fahren unter Alkoholeinfluss – bis zu 1000 € und 6 (max. 12) Punkte
  • Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt – 200 € und 4 Punkte
  • Handynutzung während der Fahrt – 200€ und 6 Punkte
  • Reisen mit einem nicht angeschnallten Kind oder ohne Autositz – Bußgeld von 200 € und 3 Punkten

Vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung in Spanien

  • Warnweste
  • Warndreieck (2 Stück für in Spanien zugelassene Fahrzeuge)

Für Busse und große Nutzfahrzeuge ist ein Feuerlöscher vorgeschrieben.
Fahrer und Beifahrer von Motorrädern, Mopeds und Geländefahrzeugen müssen einen Sturzhelm tragen.

Reifen

Mindestprofiltiefe 1,6 mm. Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Spanien nicht.
In einigen Regionen wird die Winterfahrpflicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Schneeketten sind ein Muss bei starkem Schneefall oder auf schneebedeckten Straßen. Sie dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden.
Spikereifen sind bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn erlaubt.

Sicherheitsgurte

Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist für alle Fahrzeuginsassen obligatorisch.

Kinder im Auto

Kinder unter 135 cm Körpergröße oder unter 12 Jahren müssen in einem Kinderautositz oder einem ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Kindersitz transportiert werden. Ab dieser Grenze können Kinder auf dem Beifahrersitz transportiert und Sicherheitsgurte für Erwachsene verwendet werden.

Alkohol am Steuer

In Spanien gelten folgende Promillegrenzen im Blut:

  • 0,5‰ – die allgemeine Grenze für alle
  • 0,3‰ – Fahranfänger mit einem Führerschein von weniger als zwei Jahren
  • 0,3‰ – Berufskraftfahrer, Krankenwagenfahrer, Gefahrgutfahrer oder Fahrer von Sonderfahrzeugen

Strafen für Blutalkohol:

  • 0,3 – 0,5‰: 500 € und 4 Punkte
  • 0,5 – 0,6‰: 1000 € und 6 Punkte
  • mehr als 0,60 ‰: Verbrechen, Freiheitsstrafe für 3 bis 6 Monate, Zivildienst für 6 bis 12 Monate (oder Geldstrafe) und Verlust von RP für 1-4 Jahre

Tagfahrlicht

Motorräder und Mopeds müssen Tagfahrlicht haben.
Für andere Fahrzeuge sind Tagfahrleuchten optional. In Tunneln und natürlich auch bei schlechter Sicht ist es jedoch notwendig, das Licht einzuschalten.