Vignette in der Schweiz, Mautstraßen in der Schweiz, Straßen in der Schweiz

In der Schweiz wird nur die ganzjährige Autobahnmarke verkauft, Kurzzeitvignetten gibt es nicht

Straßen in der Schweiz

Schweiz Karte

Preisliste der Schweizer Autobahnen für Fahrzeuge bis 3,5t.

MotorräderAutos bis 3,5 TonnenFahrzeuge über 3,5 Tonnen
Im Jahr36 Euro36 EuroPauschalgebühr für schweres Fahrzeug

Die Jahresvignette ist 14 Monate gültig von Anfang Dezember bis Ende Januar des Folgejahres. Wenn Sie also zum Beispiel einen Straßenstempel für eine Reise im Dezember benötigen, kaufen Sie am besten einen Stempel für das nächste Jahr. Für Anhänger und Wohnwagen ist ein zusätzliches Autobahnkennzeichen vorgeschrieben.
Auf der    Website ch.ch  finden Sie übersichtliche Informationen zur Schweizer Vignette.

Die E-Maut auf Autobahnen soll voraussichtlich ab 2023 eingeführt werden. Wahrscheinlich kann diese elektronische Automarke über Online-Shops gekauft werden. Die E-Vignette wird mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft.

Gebühr für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen

Für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt eine Schwerverkehrspauschale von 2,96 Euro pro Tag (Mindestgebühr 22,75 Euro). Sie zahlen jederzeit für die Nutzung aller öffentlichen Straßen. Detaillierte Informationen finden Sie unter    evz.admin.ch   .

Wo kann man schweizer vietka kaufen

Die Autobahnmarke, die sogenannte Vignette, kann in der Schweiz bei Poststellen, Tankstellen, Zollämtern und Verkaufsstellen des Schweizer Automobilclubs TCS gekauft werden. Eine Liste der Verkaufsstellen finden Sie auf der offiziellen Website    evz.admin.ch   . Die Website ist in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Mautstrecken auf Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz

  • A1 motorway: St. Margrethe – St. Gallen St. Gallen – Zurich – Bern – Lausanne – Geneva – France A41
  • Autobahn A2: Deutschland A5 – Basel – Luzern – Stans – Altdorf – Bellinzona – Italien A9
  • A3 motorway: France A35 – Basel – Zurich – Sargans
  • A4 motorway: Germany – Schaffhausen – Zurich – Altdorf
  • Autobahn A5: Lutherbach – Solothurn – Neuchâtel – Yverdon-les-Bains
  • Autobahn A6: Bol/Bienne – Bern – Wimmis
  • Autobahn A7: Deutschland – Frauenfeld – Winterthur
  • Autobahn A8: Spitz-Zarnen-Gersville
  • Autobahn A9: Bayargues – Lausanne – Saint-Sieur, Eigoltz – Brig-Glis
  • Autobahn A12: Bern – Freiburg – Vevey
  • Autobahn A13: St. Margreten – Cours – Bellinzona
  • A14 motorway: Emmen – Holzheusern
  • Autobahn A16: Frankreich – Delémont – Pain/Bienne

Karte der Autobahnen und Mautstraßen in der Schweiz

Eine aktuelle Karte der mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz finden Sie auf    Fedro.maps   .

Abschnitte durch eine besondere Gebühr bezahlt

Neben der Autobahnmaut werden in der Schweiz zwei Tunnel nach Italien, Grand Saint Bernard und Munt-la-Cher, mautpflichtig.

Tunnelgebühr Munt-la-Cher im Winter

One-Way-Ticket

MotorräderAutos bis 3,5 Tonnen
Sonntag – Freitag11,83 Euro22,75 € (E-Ticket 18,20 €)
Samstag11,83 Euro32 Euro (E-Ticket 26 Euro)

Hin- und Rückfahrkarte (kein Verfall auf der Rückfahrt)

MotorräderAutos bis 3,5 Tonnen
Sonntag – Freitag18,20 € (E-Ticket 15,47 €)38 Euro (elektronisches Ticket 32 ​​Euro)
Samstag18,20 € (E-Ticket 15,47 €)46 Euro (elektronisches Ticket 38 Euro

Einseitiges Preisschild

Eine detaillierte Preisliste erhalten Sie auf der offiziellen Website    Tunnelticket.ch   .

Sie können Ihr Ticket auch online auf    Tunnelticket.ch kaufen   .

Gebühr für den Grand Saint Bernard Tunnel 2022

Die Mautgebühr für    den Grossen St. Bernhard Tunnel    ist abhängig von der Fahrzeugkategorie.

Es gibt Kategorien

  • A1:    Motorräder
  • A2:    Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Gesamthöhe bis 2 Meter
  • B1:    Fahrzeuge mit einem Gewicht bis 3,5 Tonnen und einer Höhe zwischen 2 und 3 Metern
  • B2, B3:    Lkw und Busse mit zwei Achsen und über 3 Metern Höhe

Motorräder A1
A2 AutosFahrzeuge B1Fahrzeuge B2, B3
Einseitig15,93 Euro27 Euro42 €73 Euro
Rundreise in 30 Tagen2   1,39 Euro43 Euro67 Euro118 Euro

Zusätzlich zu der oben genannten Preisliste können Sie Sonderangebote für 10 oder 20 Übergänge nutzen, die für zwei Kalenderjahre gültig sind. Bei häufigerer Nutzung sind die Preise für den Übergang deutlich rentabler.

Tempolimit in der Schweiz

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerhalb der Siedlungen: 80 km/h
  • Auf der Straße für Kraftfahrzeuge: 100 km/h
  • Auf der Strecke: 120 km/h

Bußgelder für die Vignette

Fahrer ohne gültige Maut zahlen ein Bußgeld von 182 Euro und sind außerdem verpflichtet, die Maut sofort zu kaufen. Insgesamt kostet die Fahrt ohne Vignette 218 Euro. Fahrer mit schlechten oder wiederholten Stempeln zahlen die gleiche Strafe.

Wo man eine Autovignette kleben muss

Kleben Sie die gesamte Oberfläche des Stempels entweder auf die untere linke Ecke, die obere linke Ecke oder in die Mitte des Rückspiegels. Wählen Sie einen Ort, an dem Ihre Sicht nicht behindert wird und der von außen gut einsehbar ist. Bringen Sie bei einem Motorrad eine Markierung in der unteren linken Ecke der Innenseite der Windschutzscheibe an. Bringen Sie es für einen Wohnwagen an der Frontscheibe an, die wie ein Auto aussieht. Anweisungen finden Sie auf der Rückseite der Vignette.

Die Schweizer haben vielleicht das breiteste Bußgeldsystem. Das Spiel hat auch ein Gefängnis für mindestens ein Jahr! Wir empfehlen dringend, das Tempolimit nicht zu überschreiten, die Schweizer selbst sind sehr anständige Fahrer. Hüten Sie sich vor anderen Verbrechen wie Zigarettenstummel aus einem Fahrzeug werfen, Blinker nicht benutzen, über eine rote Ampel fahren, alle werden sehr streng bestraft. Wir treffen auch den Begriff Tagessatze, der sich nach Ihrem Einkommen und Lebensstandard errechnet und tatsächlich zur Zahlung eines Tagessatzes verpflichtet ist.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Wohngebieten

1-5 km/h: 36 Euro
6-10 km/h: 109 Euro
11-15 km/h: 228 Euro
16-17 km/h: 364 Euro
18-19 km/h: 546 Euro rechts

20-24 km/h: Führerscheinentzug für 1 Monat, 30 Tagesstrafen

25-29 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 50 Tagesstrafen

30-34 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 90 Tagesstrafen

35-39 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, mindestens 120 Tagesstrafen

über 40 km/h: mindestens ein Jahr Gefängnis

Beschleunigung in der Stadt

1-5 km/h: 36 Euro
6-10 km/h: 109 Euro
11-15 km/h: 228 Euro
16-20 km/h: 364 Euro
21-24 km/h: 546 Euro 1 Monat

25-29 km/h: Führerscheinentzug für 1 Monat, 20 Tagesstrafen

30-34 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 50 Tagesstrafen

35-39 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 70 Tagesstrafen

40-49 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, mindestens 120 Tagesstrafen

über 50 km/h: mindestens ein Jahr Gefängnis

Beschleunigung außerhalb der Stadt

1-5 km/h: 36 €
6-10 km/h: 91 €
11-15 km/h: 146 €
16-20 km/h: 218 €
21-25 km/h: 364 €,
26-29 km /Stunde: 546 €, Führerscheinentzug für 1 Monat

30-34 km/h: Führerscheinentzug für 1 Monat, 20 Tagesstrafen

35-39 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 30 Tagesstrafen

40-44 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 50 Tagesstrafen

45-49 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, 90 Tagesstrafen

50-59 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, mindestens 120 Tagesstrafen

über 60 km/h: mindestens ein Jahr Gefängnis

Beschleunigung auf der Autobahn

1-5 km/h: 18,20 Euro 20 Zoll
6-10 km/h: 55 €
11-15 km/h: 109 €
16-20 km/h: 164 €
21-25 km/h: 237 €
26-30 km/h: 364 €
31-34 km/h Stunde: 546 €, Führerscheinentzug für 1 Monat

35-39 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 20 Tagesstrafen

40-44 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 30 Tagesstrafen

45-49 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 50 Tagesstrafen

50-54 km/h: Führerscheinentzug für 3 Monate, 60 Tagesstrafen

55-59 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, 70 Tagesstrafen

60-64 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, 90 Tagesstrafen

65-79 km/h: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate, mindestens 120 Tagesstrafen

über 80 km/h: mindestens ein Jahr Gefängnis

Missachten des Lichtsignals – 228 €
Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt – 91 €
Nichtbevorzugung von Fußgängern an der Kreuzung – 127 €
Handynutzung während der Fahrt – 91 €
Fahren ohne eingeschaltetes Licht – 36

Reifen

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ein Auto mit Winterreifen auszustatten. Es wird empfohlen, die Reifen vor dem ersten Schneefall, also von Oktober bis Ostern, zu wechseln.
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Eis, Glatteis) besteht Winterreifenpflicht. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 4 mm.
Die Schneekettenpflicht in bestimmten Abschnitten wird durch die entsprechenden Verkehrszeichen geregelt.

Sicherheitsgurte

Alle Fahrzeuginsassen müssen Sicherheitsgurte anlegen.

Kinder im Auto

Kinder unter 12 Jahren müssen in einem speziellen Kindersitz oder auf einem Kissen sitzen, wenn sie weniger als 150 cm groß sind.
Kinder über 150 cm und Kinder über 12 Jahre müssen einen Sicherheitsgurt anlegen.

Kinder müssen ihrem Gewicht und Alter entsprechend in einem Kindersitz gesichert werden. Der Sitz muss das entsprechende ECE-Sicherheitslabel tragen.

Grundsätzlich können Kinder unabhängig vom Alter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Wenn Ihr Fahrzeug mit Airbags ausgestattet ist, können rückwärtsgerichtete Autositze nur verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist.

Das Bußgeld für den Transport eines nicht angeschnallten Kindes unter 12 Jahren beträgt    1436 ₴   .

Alkohol beim Autofahren

Das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG/LCR) sieht härtere Strafen für junge (Anfänger-) und Berufskraftfahrer vor. Sie haben keine Toleranz für Alkohol im Blut, und für erfahrene Fahrer liegt die Grenze bei 0,5 ‰.

  • 0,5 (0,1 für Fahranfänger und Berufskraftfahrer) – 0,79 ‰ – bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Abmahnung und einem hohen Bußgeld aufgrund von Einkommen und Lebensstandard, Wiederholungstäter (bis 2 Jahre) oder Fahrer, die gegen andere verstoßen regeln oder Unfälle verursachen, wird das Zertifikat für mindestens einen Monat entzogen
  • über 0,8 ‰ – Führerscheinentzug für mindestens drei Monate, außerdem drohen Geldstrafe und bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Informationen zu Alkohol am Steuer in der Schweiz finden Sie auf   tcs.ch.

Tagfahrlicht

Autos (Autos, Lieferwagen, Lastwagen und Busse) und Motorräder müssen tagsüber mit Scheinwerfern ausgestattet sein. Ausgenommen hiervon sind Mofas, E-Bikes und vor 1970 zugelassene Fahrzeuge.

Konvoi-Fahrregeln

Wird die sogenannte Rettungsgasse auf der Autobahn nicht angelegt, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 80 Euro. Die gleiche Strafe wird gegen Fahrer verhängt, die den Reißverschluss in der Engstelle auf der Strecke nicht beachten.