Mautgebühren in Luxemburg, mautpflichtige Straßen in Luxemburg, Mautgebühren in Luxemburg zahlen, Informationen für Autofahrer in Luxemburg
- In Luxemburg gibt es keine Autobahnmaut
- In Luxemburg gibt es keine Autobahnmaut. Durchfahrtspflicht nur für Fahrzeuge über 12 Tonnen (sog. Eurovignette)
- Insgesamt gibt es in Luxemburg 6 Autobahnen mit einer Gesamtlänge von 150 km.
Vignette in Luxemburg
Auf Autobahnen in Luxemburg sind keine Stempel erforderlich und es werden keine Mautgebühren erhoben.
Straßenkarte in Luxemburg
Eine aktuelle Karte der Luxemburger Autobahnen finden Sie auf der Website Cita.lu.
Tunnelmaut in Luxemburg
In Luxemburg gibt es keine mautpflichtigen Tunnel.
Geschwindigkeitsbegrenzung in Luxemburg
Einschränkungen für Autos bis 3,5 Tonnen und Motorräder:
- Stadt: 50 km/h
- Außerhalb der Stadt: 90 km/h
- Auf der Autobahn: 130 km/h
Einschränkungen für Pkw bis 3,5 t mit Anhänger, Lkw über 3,5 t und Busse:
- Stadt: 50 km/h
- Außerhalb der Stadt: 75 km/h
- Auf der Autobahn: 90 km/h
Bußgelder in Luxemburg
Luxemburg hat ein Punktesystem für einheimische und ausländische Fahrer.
Jeder Fahrer hat 12 Punkte. Bei einem Verstoß wird dem Fahrer je nach Schweregrad die entsprechende Punktzahl abgezogen.
Gesammelte Strafpunkte werden 3 Jahre lang in den Führerscheinunterlagen aufbewahrt, und der Verlust aller 12 Punkte in diesem Zeitraum führt zum automatischen Fahrverbot des Fahrers für die Dauer von 1 Jahr.
Bußgelder, die von der luxemburgischen Polizei vor Ort erhoben werden, können in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.
- Überfahren einer roten Ampel oder eines STOP-Schildes ohne anzuhalten – 145 € + 2 Minuspunkte
- Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt – 74 € + 1 Strafpunkt
- Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt – 74 €
- Fahren unter Alkoholeinfluss – 145€ – max. 10.000 € + 2 – 4 Minuspunkte
Bußgelder für zu schnelles Fahren in Luxemburg
Die Luxemburger fahren sehr gut und brechen im Allgemeinen nicht gerne die Regeln. Achten Sie daher auch hier auf die Einhaltung der Vorschriften, deren Verstöße werden mit ziemlicher Sicherheit geahndet. Während die Bußgelder nicht so erstaunlich sind, gibt es überall Patrouillen. Und die Besonderheit ist auch die gerichtliche Entscheidung jedes Geschwindigkeitsverstoßes für einen bestimmten Betrag. Bei sehr hoher Geschwindigkeit oder wiederholten Verstößen können Sie in Luxemburg sogar mit einem Fahrverbot geahndet werden. Da das Land klein ist, gibt es fast überall Radargeräte.
In Luxemburg weichen einige Regeln von unseren ab, zum Beispiel sind Scheinwerfer optional oder ein Erste-Hilfe-Kasten ist nicht erforderlich.
Beschleunigung in der Stadt
- 4-15 km/h: 49 €
- 16-28 km/h: 145 €
- über 29 km/h: abhängig von Gerichtsentscheidung (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe)
Beschleunigung außerhalb der Stadt
- 4-24 km/h: 49 €
- 25-50 km/h: 145 €
- über 51 km/h – hängt von der Gerichtsentscheidung ab (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe)
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
- 5-30 km/h: 49 €
- 31-70 km/h: 145 €
- über 71 km/h: abhängig von Gerichtsentscheidung (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe)
Autofahren in Luxemburg
Vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung in Luxemburg
- Warnweste
- dreieck warnung
- Erste-Hilfe-Kasten (nur für LKW, Traktoren und Auflieger)
- Feuerlöscher (nur für Lkw, Busse, Kleinbusse, Traktoren und Sattelauflieger über 3,5 Tonnen)
- Für Motorradfahrer und ihre Beifahrer ist ein Schutzhelm Pflicht
Reifen
Die Verwendung von Winterreifen ist in Luxemburg seit 2012 vorgeschrieben, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Für die Verwendung von Winterreifen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Motor Club Luxembourg empfiehlt jedoch den Einsatz bei Temperaturen unter 7°C.
Ganzjahresreifen sind auch erlaubt, aber Autofahrer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie im Winter nicht so effizient sind.
Winterreifen müssen mit den Buchstaben MS, M+S oder M&S (Mud and Snow) und dem Schneeflockenberg-Symbol gekennzeichnet sein.
Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, die Polizei empfiehlt jedoch, die Reifen zu wechseln, wenn die Profiltiefe weniger als 4 mm beträgt.
Bei Schnee oder Eis können Schneeketten verwendet werden.
Spikereifen sind vom 1. Dezember bis 31. März für Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, Busse und Sonderfahrzeuge erlaubt. Sie können in anderen Monaten und an Orten verwendet werden, an denen Frost- und Schneegefahr auf der Straße besteht. Stollenreifen müssen an allen 4 Rädern (bei einem vierrädrigen Fahrzeug) verwendet werden, bei Zwillingsbereifung (bei LKW) reicht es aus, sie an einem Radpaar zu verwenden. Für Fahrzeuge mit Spikereifen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 90 km/h auf Autobahnen und maximal 70 km/h auf anderen Straßen.
Sicherheitsgurte
Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist für den Fahrer und alle anderen Fahrzeuginsassen obligatorisch.
Kinder im Auto
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem zugelassenen Kindersitz sitzen (ausgenommen Kinder, die mit dem Bus reisen).
Ein rückwärtsgerichteter Kinderautositz kann nur auf dem Vordersitz platziert werden, wenn der Frontairbag des Fahrzeugs deaktiviert werden kann.
Kinder von 3 bis 17 Jahren bis zu einer Körpergröße von 1,50 m müssen in einem geeigneten Kindersitz sitzen. Kinder mit einem Gewicht von mehr als 36 kg können mit einem Sicherheitsgurt oder Dreipunktgurt angeschnallt werden, jedoch nur auf dem Rücksitz des Autos.
Alkohol
Der maximal zulässige Blutalkoholspiegel beträgt 0,5 ppm.
- 0,2 ppm – Fahranfänger (Führerschein seit weniger als 2 Jahren)
- 0,2 ppm – Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, Krankenwagen, Assistenzfahrzeug, Lkw, Fahrzeug-Anhänger-Kombination, Fahrschullehrer, begleitender Fahrschüler)
Hohe Bußgelder von 145€ bis maximal 10.000€ werden bei Trunkenheit am Steuer verhängt
Tagfahrlicht
Die Beleuchtung von Motorrädern ist rund um die Uhr obligatorisch.
Tagfahrlicht für Autos ist in Luxemburg nicht vorgeschrieben, wird aber für alle Fahrzeuge empfohlen.
In Tunneln ist die Verwendung von Abblendlicht vorgeschrieben.