Bewerber, die eine ethnische oder territoriale Verbindung zum Staat haben oder für die Einbürgerung zwischen einem und zehn Jahren im Land gelebt haben, können die spanische Staatsbürgerschaft erhalten. Der Antragsteller für die Registrierung des Status muss gesetzestreu sein, freiwillig den Wunsch äußern, einen spanischen Pass zu erwerben, und die Anforderungen an den Antragsteller gemäß der Grundlage erfüllen.

Die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Königreich Spanien sind in den Artikeln 17–28 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Der spanische Pass ist der zweitstärkste der Welt und ermöglicht das Leben in einem wirtschaftlich entwickelten Land, das laut Numbeo-Lebensqualitätsindex auf Platz 10 von 84 entwickelten Ländern liegt. Da Spanien Mitglied der Europäischen Union ist, erhält der Antragsteller auch die EU-Staatsbürgerschaft mit allen entsprechenden Rechten und Privilegien.

Die Vorteile eines spanischen Passes

Die spanische Staatsbürgerschaft und der spanische Reisepass berechtigen zu folgenden Vorteilen:

  • Reisen Sie in 175 visumfreie Länder, darunter das gesamte Gebiet Nord- und Südamerikas sowie Europa;
  • die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts in jedem Staat der Europäischen Union mit einem EU-Pass;
  • Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung, medizinische und Bankdienstleistungen, kommerzielle Aktivitäten, Kauf von Immobilien aller Art in der EU;
  • Erhalt staatlicher Unterstützung aufgrund des Status von Sozialleistungen und Sozialleistungen, Schutz der Bürgerrechte und -freiheiten;
  • Registrierung der Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder sowie Ehegatten im Rahmen der beschleunigten Einbürgerung.

Was ist erforderlich, um die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Ein Bewerber um die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Alter über 18 Jahre (oder 14, wenn ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist);
  • vorläufiger Aufenthalt im Königreich für einen festgelegten Zeitraum von 1–10 Jahren, je nach Grundlage;
  • anständiges ziviles Verhalten (keine Fälle von Gesetzesverstößen);
  • ein ausreichender Grad der Integration in die lokale Gesellschaft (festgestellt durch einen speziellen Test);
  • die Verpflichtung, königliche Erlasse, Gesetze und die Verfassung zu befolgen;
  • keine Vorstrafen (auch nicht in Ihrem Heimatland);

Nach Erhalt des beantragten Status verpflichtet sich der Einwanderer, sich innerhalb von 180 Tagen im spanischen Standesamt einzutragen.

Legale Möglichkeiten, einen spanischen Pass zu erhalten

Die Registrierung der spanischen Staatsbürgerschaft ab 2023 ist in Ausnahmefällen durch allgemeine oder beschleunigte Einbürgerung, nach Herkunft, Option (Wahl) möglich. Der Antragsteller muss für die Einreichung eines Antrags eine staatliche Gebühr in Höhe von 104 EUR entrichten. Es ist unmöglich, einen Königreichspass legal zu kaufen (auch nicht durch Investition). In Spanien geborene Personen haben nach 12 Monaten Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, ausländischen Eltern wird dieser Status jedoch nicht gewährt.

Nach Herkunft

Artikel 17 des königlichen Zivilgesetzbuches sieht die Ausstellung eines spanischen Reisepasses nach Herkunft in den folgenden Fällen vor:

  • mindestens ein Elternteil des Antragstellers besitzt die spanische Staatsbürgerschaft;
  • das Kind wurde auf dem Staatsgebiet gefunden und seine Staatsangehörigkeit konnte nicht festgestellt werden;
  • der Antragsteller wurde auf dem Territorium des Königreichs in eine Familie von Staatenlosen (Staatenlosen) hineingeboren;
  • der Elternteil des Kindes ein Ausländer ist, der im Staat geboren wurde, aber nicht die örtliche Staatsbürgerschaft besitzt;
  • der Antragsteller wird von einem Spanier adoptiert (Personen über 18 Jahren können die Staatsbürgerschaft erst 2 Jahre nach der Adoption beantragen).

Die Staatsbürgerschaft wird automatisch verliehen, ohne dass eine staatliche Gebühr entrichtet werden muss.

Nach Option (Auswahl)

Das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, haben Bewerber, die im Ausland geboren wurden und bis zur zweiten Generation (Großvater, Großmutter) einen ehemaligen gebürtigen Spanier in ihrer Familie haben. Der Verwandte des Antragstellers muss seine Staatsangehörigkeit aus Gründen verloren haben, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, beispielsweise durch Ausweisung aus dem Königreich aus politischen oder religiösen Gründen oder durch die Verweigerung eines Reisepasses aufgrund der Heirat mit einem Ausländer.

Derzeit sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die spanische Staatsbürgerschaft optional durch Einreichung eines Antrags vor dem 21. Oktober 2024 wiederzuerlangen. Der Antragsteller muss die entsprechenden familiären Bindungen nachweisen. Bevor der Antrag eingereicht werden kann, muss sich der Antragsteller seit 12 Monaten rechtmäßig in Spanien aufhalten.

In Ausnahmefällen

Gemäß dem Gesetz über das Verfahren zur Erteilung der Staatsbürgerschaft sind Ausländer über 18 Jahre (oder 14 Jahre, wenn ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist), die im Hoheitsgebiet des Königreichs leben und sich in besonderen Umständen befinden (von den Regierungsbehörden als Einzelperson anerkannt). Basis) können einen spanischen Pass erhalten. Der Antragsteller erstellt einen Einbürgerungsbrief und legt Dokumente vor, die seine Notwendigkeit zur Erlangung des beantragten Status bestätigen. Jede Anfrage wird individuell von autorisierten Stellen geprüft.

Im Rahmen der allgemeinen Einbürgerung

Die Registrierung der spanischen Staatsbürgerschaft ist für Erwachsene (oder über 14 Jahre mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten) möglich, die sich vor Einreichung des Antrags 10 Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen im Staat aufgehalten haben. Der Antragsteller muss eine gute Integration in die örtliche Gemeinschaft nachweisen, auf den ersten Personalausweis verzichten, gesetzestreu sein und bereit sein, einen Eid zu leisten.

Zunächst zieht der Ausländer nach Spanien und erhält den Aufenthaltsstatus. Es gibt folgende beliebte Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis im Königreich zu erhalten:

  • Ausbildung  .
    Die Registrierung einer spanischen Aufenthaltserlaubnis ist für Personen möglich, die in den Staat einreisen, um außerberuflichen Tätigkeiten nachzugehen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben und eine Ausbildung an örtlichen Universitäten zu erhalten (auch im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen).
  • Arbeit  .
    Personen, die eine offizielle Stelle in einem spanischen Unternehmen erhalten haben, können sich um einen Wohnsitz vor Ort bewerben. Der Antragsteller muss außerdem eine Arbeitserlaubnis einholen, deren Antrag nach Prüfung der Zulassungskriterien von der empfangenden Partei beim Arbeitgeber eingereicht wird.
  • Geschäft  .
    Ausländer, die eine gewerbliche Tätigkeit im Staat ausüben möchten, haben das Recht, eine spanische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Bewerber können in ein neues Unternehmen investieren oder ein bestehendes Unternehmen aufkaufen.
  • Immobilien kaufen  .
    Bewerber, die im Königreich Immobilien erwerben, können eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten. Das Objekt muss ab 500.000 EUR kosten und der Antragsteller kann nach eigenem Ermessen darüber verfügen – zum Beispiel vermieten.
  • Familientreffen  .
    Ehepartner und Kinder von Einheimischen oder Ausländern, die über eine Aufenthaltserlaubnis oder einen ständigen Wohnsitz verfügen, können eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen. Der Empfänger muss über geeigneten Wohnraum und ausreichende finanzielle Mittel (300–600 EUR pro Person) verfügen, um den Angehörigen zu versorgen.
  • Andere Gründe  .
    Der Erhalt einer spanischen Aufenthaltserlaubnis ist für Praktikanten, Freiwillige, Journalisten, Vertreter kirchlicher Organisationen, Künstler, Mitglieder internationaler wissenschaftlicher Missionen und andere Personen mit besonderen Tätigkeiten möglich. Ein Antragsteller kann auch aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis im Königreich beantragen – beispielsweise im Rahmen einer Niederlassung oder als Antragsteller auf internationalen Schutz.

Im Rahmen der beschleunigten Einbürgerung

Ein Antragsteller, der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt und den folgenden Zeitraum im Land gelebt hat, kann die spanische Staatsbürgerschaft beantragen:

  • 1 Jahr – für Ehegatten oder Witwen/Witwer von Spaniern sowie für Personen, die im Königreich in einer ausländischen Familie geboren wurden;
  • 2 Jahre – für Sephardim, Bürger aus iberoamerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea oder Portugal;
  • 5 Jahre – für Flüchtlinge.

So erhalten Sie die spanische Staatsbürgerschaft

Um einen Reisepass eines spanischen Staatsbürgers durch Einbürgerung zu erhalten, muss der Antragsteller in das Königreich ziehen (je nach Situation mit einer Einreiseerlaubnis oder ohne Visum) und den Aufenthaltsstatus erlangen und für den gesetzlich festgelegten Zeitraum in dem Staat leben mit dem Grund und nicht gegen lokale Regeln verstoßen. Der Antragsteller muss außerdem zeitnah die Aufenthaltserlaubnis erneuern und (falls zutreffend) einen dauerhaften Wohnsitz erhalten, sich in die Gesellschaft integrieren und dies durch die Ergebnisse unabhängiger Tests bestätigen.

Registrierung einer Aufenthaltserlaubnis

Ein Ausländer hat das Recht, im Wohnsitzland eine spanische Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, indem er der diplomatischen Vertretung des Königreichs ein vollständiges Dossier entsprechend den Gründen vorlegt. Für Personen, die sich bereits in Spanien aufhalten, besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung über die Einwanderungsplattform Mercurio Initiales oder nach Vereinbarung bei der nächstgelegenen Zweigstelle des Ministeriums für Territorialpolitik zu erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis kann bei Bedarf und unter Wahrung der Aufenthaltsberechtigung im Königreich verlängert werden. Nach 5 Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis kann ein Ausländer einen dauerhaften Wohnsitz in Spanien erhalten und nach derselben Zeit im allgemeinen Einbürgerungsverfahren die Staatsbürgerschaft beantragen.

Den Test bestanden

Ein Bewerber um die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung muss einen Sprachtest bestehen – DELE (Diplomas de Español como Lengua Extranjera). Bewerber aus Ländern, in denen Spanisch auch Amtssprache ist, sind von der Prüfung befreit. Eine Alternative zum DELE-Test ist ein Interview mit einem Vertreter des Justizministeriums oder die Verfügbarkeit offizieller Sprachzertifikate, die vom Ministerium für Bildung, Kultur und Sport akkreditiert sind. Wer einen spanischen Pass erhalten möchte, legt außerdem eine Prüfung zur Kenntnis der verfassungsmäßigen und soziokulturellen Normen des Königreichs ab – CCSE (Constitutional and Sociocultural Aspects of Spain).

Sammlung und Aufbereitung von Dokumenten

Das grundlegende Dossier für diejenigen, die die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten möchten, lautet wie folgt:

  • ein ausgefüllter Antrag auf Spanisch auf Formular 790-026, das auf der offiziellen Website des Justizministeriums zu finden ist;
  • internationaler Reisepass oder gleichwertiger Reisepass mit Fotokopien aller Seiten;
  • gültiger spanischer Aufenthaltsausweis;
  • übersetztes und beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers;
  • Ergebnisse erfolgreich absolvierter Integrations- und Sprachtests;
  • Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgaben.

Bewerber um die Staatsbürgerschaft durch beschleunigte Einbürgerung legen zusätzlich ein Dokument vor, das die Grundlage bestätigt, zum Beispiel:

  • Geburtsurkunde im Königreich;
  • Flüchtlingsbescheinigung;
  • Bestätigung des Vorhandenseins spanischer Wurzeln;
  • Sephardischer Ausweis;
  • Heiratsurkunde mit einem Einheimischen.

Beantragung der Staatsbürgerschaft

Eine Person, die spanischer Staatsbürger werden möchte, reicht einen Antrag über die elektronische Zentrale des Justizministeriums ein, indem sie das auf der Seite bereitgestellte einheitliche Formular gemäß dem Muster ausfüllt und gescannte Kopien der erforderlichen Dokumente beifügt. Es ist auch möglich, ein Dossier persönlich beim nächstgelegenen Standesamt in Spanien einzureichen. Die Gesetzgebung legt den genauen Zeitrahmen für die Prüfung eines Antrags nicht fest, aber im Durchschnitt beträgt die Dauer jedes einzelnen Antrags bis zu 12 Monate. Der Antragsteller kann den Fortgang des Verfahrens jederzeit auf der offiziellen Website des Justizministeriums überprüfen.

Bedingungen und Kosten für den Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft

Die Registrierung der spanischen Staatsbürgerschaft vom Zeitpunkt der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bis zum Erhalt eines Reisepasses durch den Antragsteller kann je nach Grundlage zwischen 2 und 12 Jahren dauern. Zunächst beantragt der Einwanderer einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus, der jährlich oder bei Bedarf verlängert werden kann. Die Ersetzung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfolgt nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt im Königreich, diese Phase kann jedoch im Rahmen der beschleunigten Einbürgerung versäumt werden.

AufwandspostenKosten, €
Nationales Visum80
Meldebescheinigung10–38
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis17
Antrag auf Staatsbürgerschaft104
Übersetzer- und Notardienstleistungenab 12 pro Seite

Die Kosten für die Erlangung des Status umfassen auch den Kauf von Tickets und Mietwohnungen für Fahrten zu Migrationsdiensten, die Sicherstellung des Aufenthalts im Land für die für die Einbürgerung erforderliche Zeit, Gebühren für die Beantragung von Dokumenten und rechtliche Unterstützung. Die Beträge variieren je nach Grundlage für die Erlangung der Staatsbürgerschaft, dem Ablauf des Verfahrens und seiner Dauer.

Spanischer Staatsbürgerpass: So erhalten Sie ihn nach Erhalt der Staatsbürgerschaft

Nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft hat ein Ausländer das Recht, einen internen spanischen Reisepass – DNI (Documento Nacional de Identidad) – zu beantragen, bei dem es sich um einen nationalen Personalausweis mit den biometrischen Daten des Besitzers handelt. Der Antrag wird vom Antragsteller nach Vereinbarung bei der nächstgelegenen Vertretung des Innenministeriums eingereicht – online auf der Website der Hauptpolizeibehörde oder telefonisch unter 060 (Anrufe erfolgen innerhalb des Königreichs). Der Antragsteller legt folgende Unterlagen vor:

  • Geburtsurkunde;
  • Farbfotogröße 3,2 x 3,6 cm;
  • Anmeldung am Wohnort;
  • Ausländerausweis.

Der erste DNI wird dem Antragsteller kostenlos ausgestellt; Eine spätere Verlängerung oder Neuausstellung kostet 12 EUR. Gültigkeitsdauer des Dokuments:

  • 2 Jahre für Kinder unter fünf Jahren;
  • 5 Jahre für Personen im Alter von 5 bis 30 Jahren;
  • 10 Jahre für Bewerber im Alter von 30–70 Jahren;
  • lebenslang – für Bürger über 70 Jahre.

Zusätzlich zum internen Personalausweis kann ein spanischer Staatsbürger für Reisen ins Ausland einen Reisepass beantragen. Das Dokument sieht aus wie ein 32-seitiges rechteckiges Buch mit einem burgunderfarbenen Einband und einem RFID-Chip, der den Besitzer identifizieren kann, ohne dass ein Kontakt mit Lesern erforderlich ist. Der Antragsteller kontaktiert außerdem die Repräsentanz des Innenministeriums und legt folgendes Dossier vor:

  • DNI;
  • Scheck über die Zahlung der staatlichen Abgaben;
  • Aktuelles Farbfoto 32 x 36 mm.

Der Preis für einen spanischen Pass beträgt 30 EUR. Das Dokument ist gültig:

  • 2 Jahre für Kinder unter fünf Jahren;
  • 5 Jahre für Personen unter 30 Jahren;
  • 10 Jahre – für Bewerber über 30 Jahre.

Eine Überprüfung des Dokumentenerstellungsstatus ist nicht vorgesehen.

Doppelte spanische Staatsbürgerschaft: Ist es möglich, einen zweiten Reisepass zu bekommen?

Ein Bewerber um die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder Wahl muss eine Erklärung unterzeichnen, in der er auf den ersten Status verzichtet. Anspruch auf einen zweiten Reisepass haben Personen, die ein Dokument auf der Grundlage der Herkunft ausstellen – beispielsweise Personen, die in eine Familie aus einem Spanier und einem Ausländer hineingeboren wurden. Für jedes Land gilt der Antragsteller als lokaler Staatsbürger mit einer entsprechenden Liste der Rechte und Pflichten der ersten und zweiten Staatsbürgerschaft.

Spanien und eine Reihe von Ländern haben Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen, die es Antragstellern aus den betreffenden Ländern ermöglichen, rechtmäßig zwei Pässe zu besitzen. Diese Liste umfasst Frankreich, Portugal, Andorra, die Philippinen, Äquatorialguinea und lateinamerikanische Staaten. Die Betroffenen können den vollen Rechtsstatus von Staatsbürgern beider Länder genießen – sie können beispielsweise wählen, wo sie Militärdienst leisten und Steuern zahlen.

Verweigerung und Entzug der spanischen Staatsbürgerschaft

Eine Person, die die spanische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, kann in den folgenden Situationen abgelehnt werden:

  • Vorlage falscher Angaben, unvollständiger oder gefälschter Dokumente;
  • Feststellung von Tatsachen, die einen Verstoß gegen die königliche Gesetzgebung darstellen;
  • schlechte Ergebnisse bei Integrations- und Sprachtests.

Eine bereits registrierte Staatsbürgerschaft aus irgendeinem Grund (außer der Herkunft) kann annulliert werden, wenn:

  • der Antragsteller hat in den letzten 3 Jahren weiterhin ausschließlich den bisherigen Reisepass verwendet;
  • Es wurde eine Fälschung von Daten festgestellt, die die Entscheidung über die Verleihung der beantragten Staatsbürgerschaft beeinflussen könnte;
  • Der Antragsteller tritt entgegen dem direkten Verbot der spanischen Behörden freiwillig in den Militärdienst ein oder bekleidet politische Ämter im Ausland.

Ein Ausländer kann die erhaltene Entscheidung vor Gericht anfechten, aber solche Fälle werden selten zugunsten der Kläger entschieden. Um nicht mit der Verweigerung oder dem Entzug der spanischen Staatsbürgerschaft konfrontiert zu werden, kann der Antragsteller die Dienste erfahrener Anwälte in Anspruch nehmen,  die die Migrationsgesetze europäischer Länder genau kennen und das Risiko solcher Probleme minimieren.

So erhalten Sie die spanische Staatsbürgerschaft