Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss ein Ausländer seit mindestens 10 Jahren im Land leben, eine der Amtssprachen beherrschen und darf keine Probleme mit dem Gesetz haben. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Antragsteller für einen Schweizer Pass zu werden, nämlich durch Einbürgerung/Renaturalisierung, durch Abstammung, Adoption und durch Heirat.
Die Migrationspolitik der Schweiz hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Der Erwerb eines lokalen Reisepasses ist im Bürgerrechtsgesetz, im Ausländer- und Integrationsgesetz und in der Schweizerischen Staatsbürgerschaftsverordnung geregelt. Der Staat konzentriert sich darauf, hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Europa anzulocken. Solche politischen Änderungen bieten mehr Möglichkeiten für die Einwanderung.
Der Schweizer Pass belegt in der Weltrangliste den 7. Platz. Das Dokument ermöglicht die visumfreie Reise in 174 Länder. Die Attraktivität der Schweizer Staatsbürgerschaft für Einwanderer steht in direktem Zusammenhang mit wirtschaftlicher Stabilität, einer angemessenen sozialen Sicherheit, einem zuverlässigen Bankensystem, einer moderaten Besteuerung sowie einem hohen Bildungs- und Gesundheitsniveau. Trotz der Schwierigkeiten, in der Schweiz die Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist die Einwanderungsrate in den Staat recht hoch. Im ersten Halbjahr 2022 sind rund 75.000 Menschen ins Land gezogen, das sind 21 % mehr als im Jahr 2021. Die Gründe, warum Sie die Schweiz als Zweitstaatsbürgerschaft wählen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Schweizer Pass: Wie er aussieht und was er bietet
Es gibt verschiedene Arten von Schweizer Pässen: offizielle Pässe, Flüchtlingsdokumente (Reisepässe), diplomatische Pässe, gewöhnliche Pässe (unbefristet), für im Land lebende ausländische Staatsbürger und vorübergehende Pässe. Letzteres wird in Notfällen zur Einreise ausgestellt und ist maximal ein Jahr gültig.
Im Jahr 2022 hat sich das Erscheinungsbild des Schweizer Passes verändert; es sieht jetzt etwas anders aus und kann biometrische Daten enthalten oder keinen Chip haben. Das Coverdesign des neuen Dokuments ist in Rot mit einem weißen Kreuz und einer Prägung in Form einer Bergkette gehalten.
Vorteile eines Schweizerischen Eidgenossenpasses:
- die Möglichkeit der ungehinderten Bewegung in 174 Ländern sowie des Lebens und der Geschäftstätigkeit in den Ländern des Schengen-Raums;
- loyale Besteuerung;
- Inanspruchnahme der Dienste eines zuverlässigen Bankensystems;
- Teilnahme am politischen Leben des Landes durch Teilnahme an Volksabstimmungen;
- die Möglichkeit, als Bürger das Gesundheitssystem der Schweiz zu nutzen;
- Kauf von Wohnraum in der Konföderation ohne Genehmigung von Regierungsbehörden.
Wer kann die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten und unter welchen Voraussetzungen?
Folgende Personengruppen können einen Schweizer Pass beantragen:
- Ehepartner eines Staatsbürgers. Ein rechtsgültiger Partner, der seit mindestens 3 Jahren verheiratet ist, kann im vereinfachten Einbürgerungsverfahren das Schweizer Bürgerrecht erlangen. Auch ein Schweizer Ehegatte/Ehefrau ist nach 6 Jahren Ehe bei enger Verbindung zum Heimatland des Ehegatten berechtigt, einen Reisepass im Eilverfahren zu erhalten.
- Minderjährige Kinder. Ein Kind, dessen Eltern bereits einen Eidgenossenpass (auch eingebürgerte) besitzen und verheiratet sind, hat das Recht, Staatsbürger zu werden. Von Schweizerinnen und Schweizern adoptierte Kinder erwerben das Bürgerrecht des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Gemeinde. Für in der Eidgenossenschaft lebende Minderjährige im Alter zwischen 8 und 18 Jahren wird in diesem Zeitraum ein Jahr als 2 gezählt.
- Nachkommen der Schweizer. Kinder haben das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn ein Elternteil vor oder zum Zeitpunkt ihrer Geburt Bundesbürger war. Gleichzeitig können Personen, die vor dem 01.01.2006 geboren wurden und deren Vater das Kind vor dessen Volljährigkeit anerkannt hat und die nicht mit der Mutter verheiratet sind, eine vereinfachte Einbürgerung beantragen. Hat der Antragsteller nur eine Mutter mit Schweizer Staatsbürgerschaft, muss er eng mit der Eidgenossenschaft verbunden sein. Der Antragsteller muss in einer der Landessprachen des Landes kommunizieren können und sich mit dessen politischer Struktur, Geographie und Geschichte auskennen. Die in der Schweiz lebenden Bekannten des Antragstellers müssen die Erfüllung dieser Voraussetzung bestätigen.
- Vertreter der dritten Ausländergeneration. Ein Antragsteller unter 25 Jahren kann die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn seine Großeltern in der Schweiz geboren oder zugewandert sind. Ein Nachkomme ist eine Person, deren Eltern einen ständigen Wohnsitz haben, seit mindestens 10 Jahren im Land leben und dort mindestens 5 Jahre lang die Pflichtschule besucht haben. Zu den Vertretern dieser Kategorie gehören auch Personen, die in der Schweiz geboren sind oder einen ständigen Aufenthaltsstatus haben und während mindestens 5 Jahren eine Ausbildung an einer örtlichen Bildungseinrichtung absolviert haben.
- Eine Person, die fälschlicherweise als Schweizer Staatsbürger anerkannt wurde. Ausländer, die in gutem Glauben im Land gelebt haben und von den Gemeinde- oder Kantonsbehörden als Schweizer gelten, können im vereinfachten Verfahren einen Reisepass beantragen.
- Personen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Diese Grundlage gilt für Personen, die zuvor ihren Aufenthaltsstatus verloren haben, auch bei der Heirat mit einem Ausländer. Eine entzogene Schweizer Staatsbürgerschaft kann nicht wiederhergestellt werden. Auch im Falle der Ungültigkeit der Einbürgerung oder der Adoption eines Schweizers durch einen Ausländer ist die Ausstellung eines Reisepasses nicht möglich. Eine Person, die ihren Staatsbürgerstatus verloren hat, hat das Recht, innerhalb von 10 Jahren eine Verlängerung zu beantragen.
Ehegatten eines Schweizer Staatsbürgers, minderjährige Kinder und Personen, die fälschlicherweise als Schweizer Staatsbürger anerkannt werden, haben das Recht, nach fünfjährigem Aufenthalt im Land die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Je nach Kanton und Gemeinde, in der der Einwanderer seinen Wohnsitz haben wird, können die Voraussetzungen für die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft erheblich variieren.
Legale Möglichkeiten, einen Schweizer Pass zu erhalten
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern bietet die Schweiz Ausländern nicht die Möglichkeit, einen Reisepass durch den Kauf von Immobilien, durch Investitionen oder durch Geburt zu erwerben, da dies in der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist. Die Staatsbürgerschaft eines in der Eidgenossenschaft geborenen Kindes wird nicht automatisch verliehen. Es ist unmöglich, den Staatsbürgerschaftsstatus legal zu erwerben.
Einbürgerung
Durch die Standardeinbürgerung können Ausländer, die:
- bestätigte Kenntnisse einer der Landessprachen des Landes;
- mit einer Aufenthaltserlaubnis der Kategorie C seit mindestens 10 Jahren im Land leben;
- waren gesetzestreue Bürger und stellten keine Gefahr für die öffentliche Ordnung sowie die innere und äußere Sicherheit des Landes dar;
- gesicherte Kenntnis der politischen und sozialen Struktur, Geographie und Geschichte der Eidgenossenschaft;
- erfolgreich in die Gesellschaft integriert.
Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss ein Ausländer einen der Einbürgerungsgründe haben:
- Anstellung;
- ein Unternehmen eröffnen;
- Finanzielle Unabhängigkeit;
- Studium an einer Universität.
Bewerber um die Einbürgerung reichen ein Gesuch beim Kanton oder der Gemeinde ihres Wohnortes in der Schweiz ein. Die Kosten für die Bearbeitung aller Dokumente zur Erlangung des Aufenthaltsstatus liegen im Durchschnitt pro Erwachsenem zwischen 1320 und 3100 EUR. Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel bis zu 24 Monate.
Vereinfachte Einbürgerung
Dieses Verfahren sieht den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts mit einer geringeren Wohnsitzerfordernis als bei der regulären Einbürgerung für folgende Ausländerkategorien vor:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig mit Schweizer Bürgern verheiratet sind und ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben;
- junge Ausländer (bis 25 Jahre) in der dritten Generation;
- staatenlose Minderjährige und Kinder eingebürgerter Eidgenossen, die von Schweizern adoptiert oder geboren wurden;
- Bewerber, die von den Behörden fälschlicherweise für Schweizer gehalten wurden.
Das Recht auf Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung kann von Ehepartnern von Schweizer Bürgern mit Wohnsitz ausserhalb der Eidgenossenschaft ausgeübt werden, sofern das Paar seit mindestens 6 Jahren verheiratet ist. Das Verfahren dauert durchschnittlich 1,5 Jahre.
Bei vereinfachter Einbürgerung belaufen sich die ungefähren Kosten der Bundesgebühr im Jahr 2023 auf:
- Erwachsene – 909 EUR;
- Minderjährige – 657 EUR;
- unter 12 Jahren – 253 EUR;
- Ehegatten, die gemeinsam die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen – 152 EUR.
Die übrigen Gebühren werden zu den vom Wohnkanton festgelegten Sätzen erhoben.
Renaturierung (Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft)
Personen, die die Schweizer Staatsbürgerschaft verloren haben oder entzogen werden (außer durch Widerruf und Ungültigkeit), können von der vereinfachten Wiedereinbürgerung profitieren, indem sie innerhalb von 10 Jahren nach dem Verlust die Wiedereinbürgerung beantragen. Nach Ablauf dieser Frist kann jede Person eine Aufenthaltserneuerung beantragen, wenn sie seit mindestens 36 Monaten in der Eidgenossenschaft wohnhaft ist. Die Bearbeitungszeit und die Kosten sind identisch mit denen einer Standardeinbürgerung.
So erhalten Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft
Eine Besonderheit bei der Erlangung eines Reisepasses in der Schweiz besteht darin, dass eine ausländische Person den Status eines Bürgers eines eigenen Kantons und einer eigenen Eidgenossenschaft erhält. Der Antrag des Kandidaten muss auf kommunaler, bundesstaatlicher und lokaler/lokaler Ebene genehmigt werden. Das Einbürgerungsverfahren besteht aus mehreren Phasen:
- Einholung der Einreisegenehmigung.
- Registrierung der Aufenthaltserlaubnis.
- Einhaltung zwingender Auflagen und Erwerb eines dauerhaften Wohnsitzes.
- Einreichen eines Dokumentenpakets für die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Registrierung einer Aufenthaltserlaubnis
Eine Person kann beim kantonalen Amt für Migration und Arbeitsmarkt an ihrem Wohnort Unterlagen zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis in der Schweiz zum Zwecke des weiteren Erwerbs der Staatsbürgerschaft einreichen. Der Antrag muss vor Ablauf des Visums gestellt werden. Abhängig von den Gründen, der Aufenthaltsdauer, der Nationalität des Ausländers und dem Kanton können die Anforderungen an den Kandidaten unterschiedlich sein.
Nach ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz von mindestens 10 Jahren (für bestimmte Personengruppen 5) können Ausländer, die seit 5 oder mehr Jahren über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, eine dauerhafte Niederlassungsbewilligung (unbefristete Aufenthaltsbewilligung) beantragen. Wer einen ständigen Wohnsitz hat, kann sich ohne Einschränkungen in der Schweiz aufhalten, die Behörden überprüfen jedoch alle 5 Jahre die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich, müssen die Unterlagen vom Ausländer spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei der Gemeinde eingereicht werden.
Den Test bestanden
Zwingende Voraussetzungen für den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft durch eine ausländische Person sind eine erfolgreiche Integration und Kenntnisse einer der Staatssprachen (Italienisch, Französisch, Deutsch, Rätoromanisch) auf dem Niveau A2 (schriftlich) und B1 (mündlich). Sie können Ihre Kompetenzen durch einen Wissenstest und das Bestehen des Fide-Tests (das vom Bund entwickelte Schweizer Integrationsprogramm) oder durch die Vorlage eines staatlich anerkannten Zertifikats nachweisen. Von der Prüfung ausgenommen sind Personen, die eine Sekundar- oder Hochschulausbildung an einer Universität abgeschlossen haben, an der der Unterricht in der Landessprache der Schweiz durchgeführt wurde.
Die erfolgreiche Integration in die Gesellschaft wird von den kantonalen Stellen bestätigt, indem Ausländer überprüft werden auf:
- Achtung der Verfassungswerte, der Ordnung und der öffentlichen Sicherheit;
- aktive Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben des Landes;
- über Grundkenntnisse in Geographie, Politik, Gesellschaft und Geschichte der Eidgenossenschaft verfügen;
- Kontaktpflege mit den Schweizern.
Sammlung und Aufbereitung von Dokumenten
Die Grundliste der für die Schweizer Staatsbürgerschaft erforderlichen Dokumente umfasst:
- Stellungnahme;
- Kopie und Original eines gültigen Reisepasses mit Lichtbild;
- Bescheinigung über das Fehlen einer Steuerschuld;
- Auszug aus dem Personenstandsregister;
- Original-Steuererklärung des vorherigen Wohnsitzes der letzten 5 Jahre (ausgestellt spätestens 3 Monate nach dem Datum der Einreichung);
- Bescheinigung über keine Vorstrafen in der Schweiz;
- aktuelle Niederlassungserlaubnis;
- Arbeitsvertrag und Bestätigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung;
- Gehaltsbescheinigung der letzten 3 Jahre;
- Quittung über die Zahlung der obligatorischen Gebühren;
- Bestätigung der Integration;
- ein allgemein anerkanntes Sprachzeugnis oder ein anderer Nachweis der Sprachkenntnisse;
- ärztliches Gesundheitszeugnis;
- Kontoauszug/Bescheinigung über die finanzielle Unabhängigkeit;
- Bestätigung über das Fehlen von Sozialhilfe seitens der Sozialschutzbehörden in den letzten 36 Monaten.
In einer Fremdsprache vorgelegte Dokumente müssen beglaubigt sein und über eine notariell beglaubigte Übersetzung verfügen.
Beantragung der Staatsbürgerschaft
Sie können ein Muster erhalten und einen ausgefüllten Antrag auf Schweizer Staatsbürgerschaft einreichen, indem Sie sich an den Kanton oder die Gemeinde des Wohnsitzes der Person wenden oder sich per E-Mail an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden. Die Bearbeitungszeit und das Verfahren zur Einreichung einer Petition können je nach ausgewähltem Landkreis stark variieren.
Im Durchschnitt treffen Kommunalverwaltungen eine Entscheidung über die Einbürgerung innerhalb von 12 Monaten nach der Genehmigung durch den Bund, und die Gesamtbearbeitungszeit für einen Antrag dauert auf allen Ebenen zwei- bis dreimal länger.
Erstellung interner Dokumente
Die Bestellung eines Schweizer Personalausweises und Reisepasses für die Reise können Sie online oder persönlich bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons beantragen.
Das Reisedokument und der Personalausweis sind 10 Jahre (bei Minderjährigen 5 Jahre) gültig. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung von Anträgen auf interne Genehmigungen 2 bis 6 Wochen und für einen Reisepass etwa einen Monat. Seit Dezember 2018 wird ein biometrischer Ausweis für Ausländer in Form einer Plastikkarte ausgestellt.
Zeitrahmen und Kosten für die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft
Die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung, die den ersten Schritt auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft und zum Erhalt eines Schweizer Passes darstellt, dauert für einen Ausländer 1–2 Monate oder länger. Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung wird für die Dauer von 12 Monaten ausgestellt und kann jährlich verlängert werden. Staatsangehörige von Drittstaaten erhalten eine biometrische Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis Kategorie C), deren Gültigkeitsdauer 5 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zu 10 Jahren beträgt. Eine Person kann die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem sie einen dauerhaften Wohnsitz erhalten und sich im Land aufgehalten hat seit mehr als 10 Jahren. Für in der Eidgenossenschaft lebende Kinder im Alter zwischen 8 und 18 Jahren beträgt die Mindestwohnsitzvoraussetzung 6 Jahre.
Zu den Kosten, mit denen Drittstaatsangehörige, die die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangen möchten, rechnen müssen, zählen unter anderem:
Dienstname | Ungefähre Kosten für einen Erwachsenen in € | Ungefähre Kosten für Minderjährige in € |
---|---|---|
Visaerteilung | 80 | 40 |
Einreichung eines Einbürgerungsantrags beim SEM | 506 | 253 |
Bundespflicht | 101–152 | 51 |
Kantonssteuer | 455–2023 | — |
Gemeindegebühr | 506–1012 | — |
Ausstellung eines Personalausweises | 22–71 | 40 |
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis | 96 | 31 |
Anmeldung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) | 10–96 | 31 |
Ausstellung eines Reisepasses | 147 | 61 |
Die Gesamtdauer für die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft durch einen Ausländer kann zwischen 18 und 48 Monaten ab dem Datum der Antragstellung betragen.
Doppelte Schweizer Staatsbürgerschaft: Ist es möglich, einen zweiten Pass zu bekommen?
Seit Januar 1992 erlaubt die Schweiz die doppelte und zweite Staatsbürgerschaft. Jeder Ausländer, der das Einbürgerungsverfahren durchlaufen hat, kann zwei Reisepässe besitzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verlust des ursprünglichen Wohnsitzes nicht ausgeschlossen ist, wenn die Gesetzgebung des Herkunftslandes die Möglichkeit einer doppelten/zweiten Staatsbürgerschaft nicht vorsieht. In den meisten Fällen besteht keine Notwendigkeit, Ihren ersten Reisepass aufzugeben.
Im Gegensatz zur doppelten Staatsbürgerschaft bedeutet die zweite Staatsbürgerschaft, dass ein Ausländer mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ländern hat, ohne die Rechte und Pflichten eines anderen Staates anzuerkennen. Es gibt kein einheitliches System, nach dem Schweizer Behörden bei der Ausstellung eines Schweizer Passes das Herkunftsland einer Person mitteilen.
Verweigerung und Entzug der Staatsbürgerschaft
Die Gründe, warum einem Einwanderer die Schweizer Staatsbürgerschaft verweigert, entzogen oder entzogen werden kann, sind Handlungen oder Verhaltensweisen einer Person, die den Ruf und die Interessen der Schweiz erheblich schädigen, sowie das Verschweigen wesentlicher Tatsachen vor Regierungsbehörden und/oder der Schweiz Bereitstellung wissentlich falscher Informationen. Wird die Einbürgerung erklärt, kann der Antragsteller ein Wiederholungsverfahren erst nach 2 Jahren beantragen. Ein Ausländer kann gegen die Ablehnung und die Entscheidung, ihm die Staatsbürgerschaft zu entziehen, Berufung einlegen, indem er bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Antrag stellt. Die Folgen eines illegalen Aufenthalts im Land können Abschiebung, Entzug der Einreiseerlaubnis, Ausweisung, ein Einreiseverbot in die Schengen-Staaten oder die Verhängung von Strafen sein.