Die norwegische Staatsbürgerschaft können Kinder erhalten, die von Norwegern geboren oder von ihnen adoptiert wurden, Ehepartner oder Partner von Staatsbürgern sowie Ausländer, die eine bestimmte Zeit im Land gelebt haben. Personen aus dem Ausland, die einen norwegischen Pass beantragen, müssen eine Reihe von Bedingungen hinsichtlich Sprachkenntnissen, Einhaltung von Gesetzen und Erlangung finanzieller Unabhängigkeit erfüllen. Norwegens Migrationspolitik basiert auf den Grundsätzen der Aufnahme von Ausländern, die durch ihr Verhalten die Gemeinsamkeit norwegischer Werte zum Ausdruck bringen, lange im Staat bleiben und in die Gesellschaft integriert sind. Das Verfahren zur Gewährung des Status ist im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt. Die Vorteile des Erhalts eines königlich-norwegischen Passes hängen mit der Bewegungsfreiheit auf der ganzen Welt zusammen – das Dokument steht an dritter Stelle der Machtrangliste und eröffnet Möglichkeiten für Reisen in mehr als 170 Länder.
Vorteile eines norwegischen Passes
Gemessen am BIP, das pro Kopf bei 79.639 EUR liegt, gehört Norwegen zu den zehn reichsten der Welt. Das Land verfügt über ein wirksames Sozialversicherungssystem, hohe Löhne und eine entwickelte Infrastruktur, die es Migranten insgesamt ermöglicht, sich unter den günstigsten Bedingungen eine Zukunft aufzubauen.
Der norwegische Pass bietet dem Inhaber folgende Privilegien:
- freie Fahrt ohne Einholung einer Genehmigung in 175 Ländern;
- Daueraufenthalt ohne Genehmigung in einem EU-Staat;
- Vorrang bei der Arbeitssuche auf dem norwegischen und europäischen Markt ohne Einholung einer Arbeitserlaubnis;
- kostenlose oder ermäßigte Ausbildung an führenden Universitäten in Norwegen und anderen europäischen Ländern;
- Geschäftsentwicklung in einem einheitlichen EU-Logistikumfeld mit zinsgünstigen Krediten und staatlichen Zuschüssen;
- medizinische Versorgung in führenden europäischen Institutionen zu Versicherungsbedingungen;
- Teilnahme am politischen Wahlprozess, Ausübung öffentlicher Ämter in Norwegen;
- Bezug von Sozialhilfe im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes, Ruhestand, vorübergehender Erwerbsunfähigkeit.
Norwegen bietet Einwohnern, die vollständig in die Gesellschaft integriert sind, große Chancen: Sie sprechen fließend die Landessprache und erhalten ein stabiles Einkommen. Ausländer, die gerade mit dem Einwanderungsprozess begonnen haben oder dies planen, können mit einer Reihe von Schwierigkeiten konfrontiert sein: Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, eine der höchsten Einkommenssteuern in Europa – 27 %, hohe Preise für Unterkunft und Wohnraum.
Was ist erforderlich, um die norwegische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Für jede Methode zur Erlangung der norwegischen Staatsbürgerschaft gelten individuelle Anforderungen an den Antragsteller. Ausländer, die planen, nach Norwegen zu ziehen und sich dem allgemeinen Einbürgerungsverfahren zu unterziehen, müssen:
- das Erwachsenenalter erreichen;
- in den letzten 11 Jahren mindestens 8 Jahre im Königreich gelebt haben;
- Aufenthalt im Land mit Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr;
- einen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument zum Nachweis Ihrer Identität besitzen;
- ein Führungszeugnis erhalten;
- einen Test für Sozialkunde und Kenntnisse der Staatssprache bestehen (für Bewerber im Alter von 18 bis 67 Jahren);
- bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung, insbesondere Zahlungsfähigkeit, erfüllen;
- ihre Absicht zum Ausdruck bringen, weiterhin im Land zu bleiben und auf seinem Territorium eine Zukunft aufzubauen.
Da Norwegen die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, muss eine Person keinen Verzicht auf ihren aktuellen Status nachweisen.
Legale Möglichkeiten, einen norwegischen Pass zu erhalten
Sie können die norwegische Staatsbürgerschaft durch Geburt, Adoption, Abstammung, Einbürgerung (insbesondere vereinfacht für bestimmte Kategorien von Antragstellern) und Heirat erhalten. Das Land bietet keine Investitionsprogramme an, über die man einen Reisepass kaufen könnte.
Geburt, Abstammung und Adoption
Kinder, die von einem oder beiden norwegischen Eltern geboren werden, erhalten den Standardstatus. Auch wenn der Vater des Staatsbürgers zum Zeitpunkt der Geburt verstorben ist, kann das Kind in jedem Fall einen Reisepass erhalten.
Kinder, die auf dem Territorium des Königreichs gefunden werden, werden als Norweger anerkannt, sofern ihre ausländische Herkunft nicht nachgewiesen ist.
Ein von einem Staatsbürger des Landes adoptiertes Kind erhält automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn es unter 18 Jahre alt ist. Das Vormundschaftsverfahren muss in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Königreichs durchgeführt werden.
Heirat mit einem Bürger oder Inhaber eines ständigen Wohnsitzes
Ausländer, die eine rechtmäßige Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit norwegischen Staatsbürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Norwegen haben, können schnell einen Reisepass beantragen. Für den Antragsteller gelten mit Ausnahme der Aufenthaltsdauer die üblichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Anstelle von 8 Jahren müssen Ehegatten von Norwegern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre im Land gelebt haben. Darüber hinaus muss die Dauer der Lebensgemeinschaft und des Zusammenlebens des Paares 7 Jahre betragen. Die vorgeschriebene Dauer der Ehe und des Zusammenlebens muss nicht mit der Dauer des Aufenthalts in Norwegen übereinstimmen. Partner können sich zwar für einige Zeit im Ausland aufhalten, Hauptsache aber, dass das Paar im vereinbarten Zeitraum sein Zusammenleben bestätigen kann.
Allgemeine Einbürgerung
Der Prozess der Erlangung der Staatsbürgerschaft durch einen langfristigen Aufenthalt einer Person in Norwegen, das Erlernen der Sprache, die Einhaltung von Gesetzen und die Erzielung eines Gewinns wird als Einbürgerung bezeichnet. Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel 8 Jahre. Hat der Ausländer vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, beginnt der Countdown ab dem Datum des Grenzübertritts. Wenn Sie vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis im Land einreisen, gilt der Tag, an dem Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, als Beginn der Einbürgerung. Die Zeit vom Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis bis zur Antragstellung für den nächsten illegalen Aufenthalt oder einen Aufenthalt von mehr als zwei Monaten im Jahr im Ausland wird nicht auf die Gesamtdauer angerechnet.
Die Einbürgerung beginnt mit der Ausstellung eines Visums, wenn zwischen dem Staat des Ausländers und Norwegen keine Vereinbarung über den freien Grenzübertritt besteht, und dann erteilt die Person eine Aufenthaltserlaubnis aus einem der Gründe (Arbeit, Gewerbetreiben, Familienzusammenführung) und verpflichtet sich dazu die Residenz während des gesamten Zeitraums fristgerecht erneuern. Die Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes ist keine Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft, der Antragsteller muss jedoch zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen und einen Antrag in Bearbeitung haben. Gemeinsam mit einem einbürgernden Elternteil können dessen minderjährige Kinder den Status beantragen, gleichzeitig werden aber auch besondere Anforderungen an sie gestellt. Ein Kind unter 2 Jahren muss eine Aufenthaltserlaubnis haben, und Kinder im Alter von 2 bis 18 Jahren müssen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis haben und sich mindestens 2 Jahre im Land aufhalten.
Vereinfachte Einbürgerung
Die norwegische Gesetzgebung definiert mehrere Kategorien von Personen, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen müssen, die Aufenthaltsdauer im Staat ist für sie jedoch verkürzt:
- Personen, die vor dem Alter von 18 – 5 Jahren im Königreich angekommen sind;
- Staatenlose – 3 Jahre;
- Flüchtlinge – 7 Jahre.
Personen, die zuvor Staatsbürger des Königreichs waren, aber ihren Status verloren haben, können diesen wiedererlangen, wenn sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Allerdings müssen Bewerber dieser Kategorie seit 2 Jahren im Land leben und nicht die Voraussetzungen für die Erlangung eines dauerhaften Wohnsitzes erfüllen.
Vereinfachter Status für nordische Staatsbürger
Für Passinhaber Finnlands, Schwedens, Dänemarks und Islands gelten besondere Bedingungen. Personen, die zu dieser Kategorie gehören, können bei Erfüllung der grundlegenden Einbürgerungsstandards, mit Ausnahme des Besitzes eines ständigen Wohnsitzes oder der Erfüllung der Voraussetzungen für seinen Erwerb, nach zweijährigem Aufenthalt den Status erhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit eines längeren Aufenthalts im Land, allerdings mit vereinfachten Bedingungen. Wenn sich ein erwachsener Antragsteller seit 7 Jahren im Königreich aufhält und in dieser Zeit nicht wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, kann er per Bescheid einen norwegischen Pass beantragen, ohne die verbleibenden Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen.
So erhalten Sie die norwegische Staatsbürgerschaft: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Einbürgerung beginnt mit der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Ausland aus einem der verfügbaren Gründe. Während des Aufenthalts verlängert der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis regelmäßig unter Einhaltung der festgelegten Voraussetzungen und kann auf Wunsch einen dauerhaften Aufenthalt mit unbefristeter Gültigkeit beantragen. Nach Ablauf der Einbürgerungsfrist sollte der Antragsteller mit dem Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft beginnen. Schauen wir uns das Verfahren zur Erlangung des Status in Norwegen Schritt für Schritt an.
Registrierung einer Aufenthaltserlaubnis
Ein Antrag auf Erteilung einer ersten Aufenthaltserlaubnis entsprechend der für den Antragsteller relevanten Grundlage muss vor der Einreise in das Land bei der Auslandsvertretung gestellt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis wird je nach Art für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt, bei Erwerb auf der Grundlage einer Beschäftigung darf die Dauer der Aufenthaltserlaubnis jedoch die Dauer des Arbeitsvertrags nicht überschreiten. Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Kontaktaufnahme mit der Polizei erforderlich. Nach einem dreijährigen Aufenthalt in Norwegen und der Erfüllung der Voraussetzungen für Sozialkunde und Sprachkenntnisse ist es möglich, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen. Die Registrierung eines ständigen Wohnsitzes ist zu diesem Zeitpunkt nicht obligatorisch, aber vor der Einreichung eines Antrags auf Staatsbürgerschaft muss eine Person in jedem Fall die Bedingungen erfüllen, die für Inhaber eines ständigen Wohnsitzes gelten.
Den Test bestanden
Ausländer, die sich einer allgemeinen Einbürgerung unterziehen, müssen Kenntnisse der Staatssprache auf dem Niveau B1 und vereinfacht – A2 nachweisen. Der Test wird in mündlicher Form durchgeführt. Informationen zu den für den Status anerkannten Testarten und Zertifikaten finden Sie auf der Website des Office of Higher Education and Skills. Bewerber müssen außerdem einen norwegischen Staatsbürgerschafts- und Sozialkundetest absolvieren, der schriftlich durchgeführt wird. Auf der Kompetanse Norge-Website können Sie sich für den Test anmelden, Einzelheiten erfahren und das Erledigen von Online-Aufgaben üben. Jede Kommune legt die Testpläne und Untersuchungszentren separat fest. Wenn der Bewerber im Rahmen des Integrationskurses zuvor einen sozialwissenschaftlichen Test auf Norwegisch abgelegt hat, ist dieser Test nicht erneut erforderlich.
Sammlung und Aufbereitung von Dokumenten
Das Grunddossier zur Erlangung des Einbürgerungsstatus umfasst:
- ausgefülltes Bewerbungsformular;
- ausländischer Reisepass oder anderer Personalausweis mit Kopien aller Seiten;
- Geburtsurkunde;
- eine ausgefüllte Reisebewertung während Ihres Aufenthaltes im Land sowie geplante Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten;
- eine polizeiliche Bescheinigung über das Fehlen von Straftaten (für Personen über 15 Jahre);
- Daueraufenthaltserlaubnis oder Unterlagen, die für die Beantragung eines Daueraufenthalts erforderlich sind, zusätzlich zum Antragsformular;
- Prüfzeugnisse oder Nachweise über Befreiungsgründe;
- Gesundheitszertifikat.
Sollte die Vorlage der Unterlagen nicht möglich sein, ist eine schriftliche Begründung anzufertigen. Die Person muss außerdem die UDI-Dossier-Checkliste ausdrucken und unterschreiben. Alle Dokumente in einer anderen Sprache als Norwegisch oder Englisch erfordern eine Übersetzung. Bei einem persönlichen Besuch bei der zuständigen Stelle müssen Sie die Originale mit sich führen.
Beantragung der Staatsbürgerschaft und Erhalt einer Entscheidung
Der Antragsteller muss sich auf der Website der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) registrieren. Anschließend kann er auf das Antragsformular und die Dokumentencheckliste zugreifen und einen Termin vereinbaren. Die Akte wird persönlich auf der Polizeistation abgegeben und die Entscheidung über den Fall wird von der zuständigen UDI-Behörde getroffen. Die Gesamtwartezeit variiert je nach individuellen Voraussetzungen. Die Übermittlung einer Akte von der Polizei an UDI dauert je nach Zweigstelle zwischen einer Woche und mehreren Monaten, während die Einwanderungsbehörde durchschnittlich 22 Monate für die Bearbeitung eines Falls benötigt. Die Entscheidung wird an die E-Mail- oder Postadresse des Antragstellers gesendet, woraufhin mit der Registrierung der Reisepässe begonnen werden kann.
Bedingungen und Kosten für die Erlangung der norwegischen Staatsbürgerschaft
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beträgt bis zu 20 Tage. Die Anzahl der Genehmigungsverlängerungen vor der Registrierung der Staatsbürgerschaft hängt von der Grundlage und der Art des Dokuments ab. Die maximale Gültigkeitsdauer der ersten Aufenthaltserlaubnis beträgt 5 Jahre. Die Gesamtdauer für die Erlangung der norwegischen Staatsbürgerschaft beträgt unter Berücksichtigung der Wartezeit für die Prüfung der Anträge je nach Erlangungsmethode 2 bis 8 Jahre.
Die Kosten für die Beantragung der Staatsbürgerschaft für einen erwachsenen einbürgernden Ausländer betragen 6.500 NOK/560 EUR. Darüber hinaus lohnt es sich, die Kosten für die Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten (von 10 bis 15 EUR pro Seite), den Aufenthalt im Land und die Zahlung zu berücksichtigen für die Dienste von Spezialisten, wenn deren Hilfe erforderlich ist. Bei der Einbürgerung fallen außerdem Gebühren für die Registrierung und Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis an, die je nach Grundlage für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis zwischen 500 und 920 Euro betragen (330 Euro).
Norwegischer Pass: So erhalten Sie ihn nach Erhalt der Staatsbürgerschaft
Norweger erhalten einen internen Personalausweis in Form einer Plastikkarte mit Foto zur Verwendung innerhalb des Königreichs und für Reisen in EU-Länder, in die Schweiz sowie einen ausländischen Reisepass eines norwegischen Staatsbürgers im Buchformat für Reisen in andere Länder der Welt .
Sie können einen Personalausweis nur in Norwegen bei der Polizeibehörde beantragen. Ein ausländischer Reisepass kann auch bei den zuständigen Behörden oder bei einer diplomatischen Vertretung beantragt werden, wenn sich die Person im Ausland befindet. Sie können zwei Dokumente gleichzeitig anfordern. Die Person muss im Voraus einen Termin vereinbaren und ein Dossier vorbereiten, einschließlich einer Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der UDI, einer Aufenthaltskarte und eines Ausländerausweises. Wenn die Unterlagen fertig sind, werden sie dem Antragsteller per Post zugestellt. Die geschätzte Wartezeit beträgt 1 Woche und zusätzliche Zeit für die Lieferung aus Oslo, wenn die Registrierung über Behörden in anderen Städten erfolgt ist. Die Kosten für die Erstellung eines Personalausweises betragen 570 NOK/50 EUR für einen Zeitraum von 10 Jahren und 340 NOK/30 EUR für bis zu 10 Jahre. Die Gebühr für die Ausstellung eines ausländischen Reisepasses beträgt 50 bzw. 30 EUR für Personen über 16 bzw. unter dem angegebenen Alter. Bei gleichzeitiger Antragstellung für zwei Personalausweise reduziert sich die Gesamtgebühr – für erwachsene Antragsteller ab 16 Jahren beispielsweise 920 NOK/80 EUR für beide Reisepässe.
Doppelte norwegische Staatsbürgerschaft
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Norweger zwei oder mehr Pässe besitzen. Im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen Bestimmung haben Ausländer, die beabsichtigen, ihren Aufenthalt im Land zu legalisieren, das Recht, ihren aktuellen Status beizubehalten und in Norwegen eine zweite Staatsbürgerschaft zu erhalten. In diesem Fall können Einzelpersonen nach eigenem Ermessen zwei Ausweisdokumente verwenden und die verfügbaren Privilegien genießen, gleichzeitig werden sie jedoch in jedem Staat nur als ihre eigenen Staatsbürger betrachtet. Die Rechte und Pflichten des Einzelnen sind im Gegensatz zur doppelten Staatsbürgerschaft nicht austauschbar, wenn ein Abkommen zwischen Ländern unterzeichnet wird. Die Behörden verlangen von einem ausländischen Antragsteller nicht, auf seinen aktuellen Reisepass zu verzichten, und benachrichtigen die zuständigen Behörden seines Herkunftsstaats nicht über den Beitritt der Person zum norwegischen Staat.
Verweigerung und Widerruf der norwegischen Staatsbürgerschaft
Die Ablehnung eines Antrags auf norwegische Staatsbürgerschaft kann folgende Gründe haben:
- der Antragsteller erfüllt eine der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen nicht;
- Einreichung eines unvollständigen Dossiers oder falsch formatierter Bestandteile;
- Bereitstellung unrichtiger oder vorsätzlich falscher Angaben zur Identität des Antragstellers, um Regierungsbeamte in die Irre zu führen;
- das Vorliegen einer Bedrohung der nationalen Sicherheit des Landes durch den Antragsteller.
Sie sollten außerdem bei der Erstellung Ihres Dossiers verantwortungsbewusst vorgehen und nur wahrheitsgemäße und vollständige Informationen bereitstellen, um das Risiko einer Ablehnung Ihres Antrags zu minimieren.
Ein Statusentzug ist möglich im Zusammenhang mit der Entdeckung von Tatsachen, dass eine Person die Staatsbürgerschaft betrügerisch erworben hat. Wenn nach einer gründlichen Beurteilung der Situation durch autorisierte Personen festgestellt wird, dass der Bürger keine starke Bindung zum Königreich hat, kann er seinen Reisepass verlieren. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist auch wegen der Begehung einer Straftat (für Erwachsene) möglich. Wenn eine Person eine andere Staatsbürgerschaft besitzt und aufgrund dieses Faktors nicht den grundlegenden nationalen Interessen Norwegens entspricht, hat das Innenministerium das Recht, den Status zu widerrufen.
Bewerber um die norwegische Staatsbürgerschaft sollten vor der Beantragung eines Reisepasses sorgfältig die Relevanz ihrer Aufenthaltsgenehmigung für das Land prüfen und diese rechtzeitig erneuern. Bei illegalem Aufenthalt besteht die Gefahr der Abschiebung und die Unmöglichkeit, in Norwegen künftig ein Visum, einen Aufenthaltsstatus und eine Staatsbürgerschaft zu erhalten.